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   LG Detmold, 04.02.2013 - 4 Ks - 31 Js 184/12 - 56/12, 4 Ks 56/12   

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https://dejure.org/2013,5822
LG Detmold, 04.02.2013 - 4 Ks - 31 Js 184/12 - 56/12, 4 Ks 56/12 (https://dejure.org/2013,5822)
LG Detmold, Entscheidung vom 04.02.2013 - 4 Ks - 31 Js 184/12 - 56/12, 4 Ks 56/12 (https://dejure.org/2013,5822)
LG Detmold, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - 4 Ks - 31 Js 184/12 - 56/12, 4 Ks 56/12 (https://dejure.org/2013,5822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beihilfe zum Mord durch Unterlassen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beihilfe zum Mord durch Unterlassen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Garantenstellung aus Ingerenz eines Vaters vor dem Hintergrund der Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord durch Unterlassen zum Nachteil seiner Tochter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Strafbare Beteiligung am Ehrenmord (Björn Engelmann; HRRS 2013, 351)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11

    Beihilfe; Gehilfe (Vorsatz; Zeitpunkt; Bestimmtheit); Beihilfehandlung

    Auszug aus LG Detmold, 04.02.2013 - 4 Ks 56/12
    Welche Tatumstände dabei als wesentliche Merkmale anzusehen sind, richtet sich nach der jeweiligen Haupttat [BGHSt 42, 135, 137]. Eine Bestrafung wegen Teilnahme am Mord setzt insofern voraus, dass der Gehilfe zum Zeitpunkt seines Tatbeitrages um die Tötung und das Vorliegen der Mordqualifikation beim Täter weiß [BGH, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 StR 168/96, NStZ 1996, 434]. Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe dagegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/, NStZ 2011, 399, 400].

    Es genügt, wenn der Gehilfe seinen eigenen Tatbeitrag zumindest für möglich hält und billigt [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Urteil vom 11. November 2006, 2 StR 157/06, NStZ 2007, 290].

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus LG Detmold, 04.02.2013 - 4 Ks 56/12
    Welche Tatumstände dabei als wesentliche Merkmale anzusehen sind, richtet sich nach der jeweiligen Haupttat [BGHSt 42, 135, 137]. Eine Bestrafung wegen Teilnahme am Mord setzt insofern voraus, dass der Gehilfe zum Zeitpunkt seines Tatbeitrages um die Tötung und das Vorliegen der Mordqualifikation beim Täter weiß [BGH, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 StR 168/96, NStZ 1996, 434]. Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe dagegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/, NStZ 2011, 399, 400].

    So müssen Opfer, Tatzeit und nähere Details der konkreten Begehungsweise dem Gehilfen nicht bekannt sein [BGHSt 42, 135, 139].

  • BGH, 15.11.2006 - 2 StR 157/06

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (Aufenthaltsgenehmigung; Duldung);

    Auszug aus LG Detmold, 04.02.2013 - 4 Ks 56/12
    Es genügt, wenn der Gehilfe seinen eigenen Tatbeitrag zumindest für möglich hält und billigt [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Urteil vom 11. November 2006, 2 StR 157/06, NStZ 2007, 290].
  • BGH, 25.02.1993 - 1 StR 652/92

    Keine Freiheitsberaubung bei übelbedrohter Entfernungsmöglichkeit

    Auszug aus LG Detmold, 04.02.2013 - 4 Ks 56/12
    Die Freiheitsberaubung kann außer durch Einsperren aber auch durch Drohungen begangen werden, jedenfalls dann, wenn diese den Grad einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben erreichen [BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - 1 StR 652/92, NJW 1993, 1807].
  • BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10

    Begünstigung (Beteiligung an der Vortat; Schutzzweck; Surrogat eines

    Auszug aus LG Detmold, 04.02.2013 - 4 Ks 56/12
    Welche Tatumstände dabei als wesentliche Merkmale anzusehen sind, richtet sich nach der jeweiligen Haupttat [BGHSt 42, 135, 137]. Eine Bestrafung wegen Teilnahme am Mord setzt insofern voraus, dass der Gehilfe zum Zeitpunkt seines Tatbeitrages um die Tötung und das Vorliegen der Mordqualifikation beim Täter weiß [BGH, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 StR 168/96, NStZ 1996, 434]. Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe dagegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/, NStZ 2011, 399, 400].
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

    Auszug aus LG Detmold, 04.02.2013 - 4 Ks 56/12
    Welche Tatumstände dabei als wesentliche Merkmale anzusehen sind, richtet sich nach der jeweiligen Haupttat [BGHSt 42, 135, 137]. Eine Bestrafung wegen Teilnahme am Mord setzt insofern voraus, dass der Gehilfe zum Zeitpunkt seines Tatbeitrages um die Tötung und das Vorliegen der Mordqualifikation beim Täter weiß [BGH, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 StR 168/96, NStZ 1996, 434]. Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe dagegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/, NStZ 2011, 399, 400].
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